Wichtige Hinweise zum Schulbesuch ab dem 27.04.2020
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- Zuletzt aktualisiert: 24. April 2020
Sehr geehrte SchülerInnen der Abschlussklassen (12. Klassen und EH 11-Klassen),
wir freuen uns, Sie wieder ab dem 27.04.2020 unterrichten zu dürfen. Unser Ziel ist es, Sie so gut wie möglich, auf die bevorstehenden Abschlussprüfungen vorzubereiten.
Um eine Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Diese werden mit Ihnen besprochen und als Ergänzung zur bestehenden Hausordnung des laufenden Schuljahres von Ihnen zur Kenntnis genommen und unterschrieben.
Ihren individuellen Stundenplan können Sie ab ca. Freitag, 24.04.2020 über Web Untis einsehen.
Bringen Sie bitte einen Mundschutz mit. Es reicht auch ein selbst angefertigter Schutz. Außerhalb der Klassenzimmer besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Da die Mensa und der Kiosk geschlossen sind, bitten wir Sie, sich selbst mit Essen und Getränken zu versorgen.
Bitte beachten Sie die Beschilderung innerhalb der Schule.
Halten Sie grundsätzlich und zu jedem Zeitpunkt ausreichenden Abstand zu anderen Personen im Schulgebäude und auf bzw. vor dem Schulgelände. Begeben Sie sich bitte auf direktem Weg in Ihr vorgesehenes Klassenzimmer. Infotafeln in der Aula informieren Sie entsprechend.
Die Schule darf nur einzeln betreten werden. Nutzen Sie bitte das mittlere Treppenhaus nur für den Aufgang und das linke und rechte Treppenhaus nur für den Abgang.
Ein Hinweis zur Schulpflicht: Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klassen verpflichtet, den Unterricht zu besuchen.
Sofern Sie coronaspezifische Krankheitszeichen haben (z.B. Fieber, trockener Hustern, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/ Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/ Erbrechen, Durchfall) bleiben Sie unbedingt zu Hause. Melden Sie sich in diesem Fall zuverlässig wie bisher in der Schule und im Betrieb krank.
Sofern Sie eine Grunderkrankung haben, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingt, muss die Schule eine individuelle Risikoabwägung treffen, ob Sie ggf. beurlaubt oder befreit werden. Hierfür ist die Vorlage eines (fach)ärztlichen Attestes erforderlich. Die letztendliche Entscheidung hierüber trifft die Schule!
Als derartige Risikosituation gilt, wenn beispielsweise
- eine (chronische) Vorerkrankung, insb. Erkrankungen des Atmungssystems wie chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankung der Leber und der Niere vorliegt,
- oder wegen Einnahme von Medikamenten die Immunabwehr unterdrückt wird (wie z.B. durch Cortison),
- oder eine Schwächung des Immunsystems z.B. durch eine vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie
- eine Schwerbehinderung oder
- derartige Konstellationen bei Personen im häuslichen Umfeld bestehen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkankung bedingen.
Schwangere Schülerinnen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
Soweit noch nicht geschehen, bitte hierzu eine (fach)ärztliche Bescheinigung bzw. den Schwerbehindertenausweis vorlegen.
Sollten Sie in einem solchen Fall vom Präsenzunterricht befreit oder beurlaubt werden, sind Sie verpflichtet, die Lernangebote der Schule wahrzunehmen. Der Betrieb muss Sie hierzu spätestens ab 27.04.2020 wieder für den Berufsschulunterricht freistellen. In welchem Umfang und in welcher Form werden wir noch festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Chr. Elgass
Schulleiterin