Tätigkeitsfeld
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- Zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2020
Der Beruf Bankkaufmann/-frau ist seit vielen Jahren einer der Klassiker unter den dualen kaufmännischen Ausbildungsberufen und gilt als Synonym für einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt.
Nach über 20 Jahren wird nun für den Ausbildungsbeginn 01.08.2020 die Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1998 grundlegend überarbeitet und modernisiert, da sich das Tätigkeitsfeld der Bankkaufleute in den letzten Jahren doch sehr stark verändert hat.
Im Mittelpunkt der Ausbildung steht der Umgang mit Kunden, die Beratung in Geldangelegenheiten und die Beratung über Kreditwünsche. Die Kundenberatung erfordert von Bankkaufleuten sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Menschen, Freundlichkeit und selbstverständlich Fachkompetenz – auch unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle.
Das Wertpapiergeschäft hat besonders in der Anlageberatung stark an Bedeutung gewonnen. In Zeiten von „Nullzinsen“ legen viele Anleger ihr Geld kaum mehr auf dem konventionellen Sparbuch an, sondern investieren in moderne Instrumente des Kapitalmarktes. Dieses Umdenken hat nicht nur bei den Kunden Einzug gehalten, sondern auch die Banken verlagern ihre Hauptgeschäftsfelder in diese Bereiche.
Das Kreditgeschäft erfordert eine breite Basis an Fachwissen und Fachkompetenz. Bankkaufleute müssen in der Lage sein, Kreditwünsche fachgerecht beurteilen und bearbeiten zu können, gegebenenfalls auch abzulehnen. Sie müssen die verschiedenen Kreditarten kennen, um Kunden bestmöglich beraten zu können.
Eine breitangelegte und umfassende kaufmännische Ausbildung stellt das Fundament ihrer beruflichen Tätigkeit dar.
Die vollständig digitalisierten Geschäftsprozesse in der Bankbranche erfordern zusätzlich neue methodische Kompetenzen in diesem Berufsbild.
Mit seiner Modernisierung bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Ausbildung, die für kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen steht.