Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Ausbildung?

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Kaufleute im Gesundheitswesen mit Hochschulreife und mittlerem Bildungsabschluss ein - aber auch Schüler mit qualifiziertem Hauptschulabschluss können die Ausbildung erfolgreich absolvieren.

Kann ich mich bzw. kann der Betrieb mich bereits anmelden?

Sie können über den Link "Anmeldung" auf unserer Homepage Ihre Daten eingeben und online an uns weiterleiten. Bitte geben Sie einen evtl. Wunsch auf Heimunterbringung unbedingt an! Für die Schule ist es immer vorteilhaft, möglichst frühe Anmeldungen zu erhalten, am besten gleich bei Vertragsabschluss.

Wie wird beschult?

Die Beschulung findet in Blockklassen statt. Die Blockplanung steht zum Download  (Menü rechts) zur Verfügung.

Kann ich eine "Wunsch-Blockklasse" anmelden?

Wünsche des Ausbildungsbetriebes werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Bitte geben Sie möglichst schon bei der Anmeldung ihre Wünsche bekannt; geben Sie bitte auch eine Alternative an. 
Grundsätze bei der Entscheidung durch die Schule:

1. mehrere Auszubildende aus einem Betrieb (unterschiedliche Blockschienen, falsch gewünscht)

2. möglichst einheitliche Klassenstärken

Ich habe einen längeren Anfahrtsweg. Besteht die Möglichkeit einer Unterbringung?

Für Schüler mit sehr langen Anfahrtswegen besteht die Möglichkeit einer Heimunterbringung. Dafür stehen uns Räumlichkeiten beim Lehrinstitut Rosenheim in der Nähe der Berufsschule zur Verfügung. Nähere Informationen und eine kleine Bildergalerie finden Sie auf www.lhk.de. Sie finden ein Merkblatt zur Heimunterbringung und den dazugehörigen Antrag in unserem Download-Portal "Wichtige Dokumente" (Menü rechts). WICHTIG: Geben Sie bei der Anmeldung über unsere Homepage unbedingt an, dass eine Unterbringung gewünscht wird! Am Ende der Anmeldemaske finden Sie hierzu ein Bemerkungsfeld, in dem Sie Ihren Wunsch eintragen. 

Bei uns im Betrieb herrscht akuter Personalengpass. Besteht die Möglichkeit einer Unterrichtsbefreiung durch die Schule?

Eine Beurlaubung vom Unterricht kann nach § 11 BSO in Blockklassen nur in gesetzlich geregelten Fällen (Teilnahme an Prüfungen, Personalvertretungsangelegenheiten, z. B. Jugend- und Auszubildendenvertretung) gewährt werden. Ansonsten ist die Beurlaubung in Blockklassen ausgeschlossen. Bitte planen Sie Fortbildungsveranstaltungen etc. entsprechend außerhalb der Berufsschulzeiten ein.

Wie erfahre ich die Noten meines/r Auszubildenden?

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, mit dem Klassenlehrer Kontakt aufzunehmen. Individuelle Absprachen sind möglich. Zum Schulhalbjahr werden Mitteilungen über den Leistungsstand ausgegeben.

Wann hat mein(e) Auszubildende(r) seine/ihre Ausbildung beendet?

Die Ausbildung endet mit dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss die Bescheinigung über das Bestehen der Abschlussprüfung aushändigt. Dies geschieht am letzten Tag der Prüfung.

Mein(e) Auszubildende(r) ist durch die Prüfung gefallen – muss ich ihn/sie weiterbeschäftigen?

Der/die Auszubildende hat Anspruch auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages bis zum nächsten Prüfungstermin längstens 1 Jahr. Er/sie muss dies formlos bei Ihnen beantragen.

Welche Aufgaben hat der Betrieb im Zusammenhang mit dem Berichtsheft?

Auszug aus der Ausbildungsordnung: „Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.“ Die Berichtshefte sind zwingende Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Wer ist Ansprechpartner an der Berufsschule?

Der Fachbetreuer für den Ausbildungsberuf an der Schule, Herr StD Christian Unterhuber, aber auch die Schulleitern, Frau OStDin Christiane Elgass, bzw. der stellvertretende Schulleiter, Herr StD Christian Melchner, können bei gezielten Fragen kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns jederzeit über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Kontakt

Berufsschule II Rosenheim | Wittelsbacherstr. 16 A | 83022 Rosenheim | Tel.: 08031 2168-0 | Fax: 08031 2168-49 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!