Um Ordnung und Sicherheit im Sportunterricht gewährleisten zu können, sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, folgende Punkte zu beachten.

Sportbekleidung:

 

Ø  Geeignete Sportbekleidung trägt zur Unfallverhütung bei und ist aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich (Bitte unbedingt auch Handtuch mitnehmen!)

Ø  Vorrangig werden Hallenturnschuhe mit hellen Gummisohlen benötigt. Außerdem müssen die Schuhe sauber sein.

Ø  Das Tragen von Straßenschuhen in der Halle ist verboten!

Vermeidung von Sportunfällen:

 

Ø  Schmuck (Uhren, Ringe, Ohrschmuck, Ketten etc.) sowie Haarspangen sind vor Unterrichtsbeginn abzulegen.

Ø  Ebenso sind Piercings abzunehmen.

Ø  Lange Haare stets zusammen binden.

Ø  Für Brillenträger wird eine schulsportgerechte Brille oder Kontaktlinsen empfohlen.

Ø  Während des Sportunterrichtes sollten sich alle Teilnehmer fair und sicherheitsbewusst verhalten, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden.

Ø  Kommt es dennoch zu einem Sportunfall, der ärztlich behandelt werden muss, ist dieser umgehend im Sekretariat zu melden.

Vermeidung von Diebstählen:

 

Ø  Es wird die Möglichkeit gegeben und empfohlen, Wertsachen (Geld, Schmuck, ausgeschaltete Handys etc.) in die Halle mitzunehmen und im Regieraum abzulegen!

Entschuldigungen/Unterrichtsbefreiung:

 

Ø  Der Sportunterricht zählt zu den allgemeinbildenden Fächern und ist demnach Pflichtfach!!!

Ø  Dies bedeutet, dass alle Schüler/innen zum Sportunterricht erscheinen müssen, auch wenn eine akute Erkrankung oder Verletzung die aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht ermöglicht.

Ø  Als Entschuldigung muss eine Schulsportunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Ø  Sportentschuldigungen werden direkt bei der Sportlehrkraft (Hr. Brügmann) abgegeben.

Schuldhafte Versäumnisse:

 

Ø  Schuldhafte Versäumnisse (unentschuldigtes Fehlen oder passive Teilnahme ohne hinreichende Begründung) müssen in dieser Sportstunde mit der Note ungenügend bewertet werden.

Haftung:

 

Ø  Die Turnhallen-/Sportparkeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die ein/eine Schüler/in vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, haftet der/die Schüler/in oder deren/dessen Erziehungsberechtigte.

Kontakt

Berufsschule II Rosenheim | Wittelsbacherstr. 16 A | 83022 Rosenheim | Tel.: 08031 2168-0 | Fax: 08031 2168-49 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!