Verhaltensregeln im Sportunterricht
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- Zuletzt aktualisiert: 03. Mai 2014
Um Ordnung und Sicherheit im Sportunterricht gewährleisten zu können, sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, folgende Punkte zu beachten.
Sportbekleidung:
Ø Geeignete Sportbekleidung trägt zur Unfallverhütung bei und ist aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich (Bitte unbedingt auch Handtuch mitnehmen!)
Ø Vorrangig werden Hallenturnschuhe mit hellen Gummisohlen benötigt. Außerdem müssen die Schuhe sauber sein.
Ø Das Tragen von Straßenschuhen in der Halle ist verboten!
Vermeidung von Sportunfällen:
Ø Schmuck (Uhren, Ringe, Ohrschmuck, Ketten etc.) sowie Haarspangen sind vor Unterrichtsbeginn abzulegen.
Ø Ebenso sind Piercings abzunehmen.
Ø Lange Haare stets zusammen binden.
Ø Für Brillenträger wird eine schulsportgerechte Brille oder Kontaktlinsen empfohlen.
Ø Während des Sportunterrichtes sollten sich alle Teilnehmer fair und sicherheitsbewusst verhalten, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden.
Ø Kommt es dennoch zu einem Sportunfall, der ärztlich behandelt werden muss, ist dieser umgehend im Sekretariat zu melden.
Vermeidung von Diebstählen:
Ø Es wird die Möglichkeit gegeben und empfohlen, Wertsachen (Geld, Schmuck, ausgeschaltete Handys etc.) in die Halle mitzunehmen und im Regieraum abzulegen!
Entschuldigungen/Unterrichtsbefreiung:
Ø Der Sportunterricht zählt zu den allgemeinbildenden Fächern und ist demnach Pflichtfach!!!
Ø Dies bedeutet, dass alle Schüler/innen zum Sportunterricht erscheinen müssen, auch wenn eine akute Erkrankung oder Verletzung die aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht ermöglicht.
Ø Als Entschuldigung muss eine Schulsportunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Ø Sportentschuldigungen werden direkt bei der Sportlehrkraft (Hr. Brügmann) abgegeben.
Schuldhafte Versäumnisse:
Ø Schuldhafte Versäumnisse (unentschuldigtes Fehlen oder passive Teilnahme ohne hinreichende Begründung) müssen in dieser Sportstunde mit der Note ungenügend bewertet werden.
Haftung:
Ø Die Turnhallen-/Sportparkeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die ein/eine Schüler/in vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, haftet der/die Schüler/in oder deren/dessen Erziehungsberechtigte.