SMV und Berufsschule
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- Zuletzt aktualisiert: 19. November 2016
Schülermitverantwortung (SMV)
Die Schülermitverantwortung, kurz SMV, stellt eine konkrete Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule dar, sich im täglichen Schulleben zu engagieren und einzubringen. Aus der Schülerschaft werden jedes Jahr Klassen-, Tages- und Schülersprecher gewählt, die das Recht haben, sich an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.
So wird z.B. seit einigen Jahren die Weihnachtstombola von der SMV organisiert und durchgeführt. Unterstützung erhalten die Schüler durch die gewählten Verbindungslehrer. Darüber hinaus vertritt die SMV die Schülerinteressen. Hierfür hat sie verschiedene Rechte wie z.B. ein Beschwerderecht, ein Anhörungsrecht und ein Vermittlungsrecht. Diese Rechte und Aufgaben sind im BayEUG sowie in der Berufsschulordnung (BSO) fixiert.
Wer gehört nun aber der SMV an? Zunächst einmal wählt jede Klasse zum Schuljahresbeginn einen Klassensprecher und einen Vertreter. Die Klassensprecher wählen nun für ihren Berufsschultag drei Tagessprecher aus ihren Reihen. Diese Tagessprecher bestimmen dann in einem weiteren Schritt die drei Schülersprecher. Die Schülersprecher vertreten die Interessen aller Schüler nach innen und außen und sind Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrer, Schüler, Eltern, Sekretariat, Hausmeister und SMVler der eigenen und anderen Schulen.
Aufgaben der Verbindungslehrer
Die Verbindungslehrer sind weder Interessensvertreter der Schulleitung noch der SMV. Die Aufgabe der Verbindungslehrer besteht vielmehr in der Beratung und Unterstützung der SMV und der Schülersprecher. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Lehrern, Schülern, Schulleitung und SMV dar.
Im schulischen Alltag verstehen sich die Verbindungslehrer u.a.
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An der Berufsschule wird für jeden Schultag ein Verbindungslehrer von der Klassensprecherversammlung des jeweiligen Tages gewählt.