Prüfungen
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- Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2018
Das Berufsbildungsgesetz schreibt im Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandel" eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor.
Zwischenprüfung Fachrichtung Großhandel
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 180 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
1. Arbeitsorganisation
2. Warenwirtschaft
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Abschlussprüfung Fachrichtung Großhandel
(1) Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel erstreckt sich auf die in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(2) Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen Großhandelsgeschäfte, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mündlich durchzuführen.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Es gelten die Grundsätze zur Durchführung der Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel nach der Verordnung vom 01.08.2006.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsbereiche:
Prüfungsbereich | Prüfungsform | Prüfungszeit | Höchstpunktzahl |
1. Bereich: Großhandelsgeschäfte |
schriftlich (ungebunden) | 180 Minuten | 100 |
2. Bereich: Kfm. Steuerung und Kontrolle, Organisation |
schriftlich (gebunden) | 90 Minuten | 100 |
3. Bereich: Wirtschafts- und Sozialkunde |
schriftlich (gebunden) | 60 Minuten | 100 |
4. Bereich: Fallbezogenes Fachgespräch |
mündlich | 30 Minuten | 100 |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
• im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht wurden und
• im Prüfungsbereich, "Fallbezogenes Fachgespräch" und
• die Prüfung in keinem der vier Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet wurde.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Großhandelsgeschäfte bzw. Außenhandelsgeschäfte und Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Vorzeitige Zulassung und Nichtbestehen
Sie können als Auszubildender vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule Ihnen überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen (IHK-Antrag auf vorzeitige Zulassung).
Wenn sie die Berufsabschlussprüfung nicht bestehen, können sie ihre Ausbildung verlängern. Aber nur, wenn sie dies auch bei der zuständigen Stelle beantragen (IHK-Antrag zur Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses).
Auf der Homepage der IHK München/Oberbayern finden Sie weitergehende Informationen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen.