Wichtige Info für die Ausbildungsbetriebe
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- Zuletzt aktualisiert: 23. April 2020
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
die herausfordernde Zeit dauert weiter an. Uns ist bewusst, dass viele unserer Ausbildungsbetriebe eine sehr schwere Zeit erleben.
Als Schule freuen wir uns sehr, dass wir zumindest für unsere Abschlussschülerinnen und Abschlussschüler ab Montag, 27.04. wieder öffnen dürfen. Sie können dabei darauf vertrauen, dass wir alle Maßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes umsetzen!
An dieser Stelle bedanken wir uns für Ihre Unterstützung, indem Sie unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben haben, unser Online-Lernangebot wahrzunehmen.
Zur konkreten Ausgestaltung der nächsten Wochen haben wir von unserem Kultusminister sowie dem Abteilungsleiter Berufliche Schulen im Kultusministerium umfangrangreiche Informationen zu den Rahmenbedingungen bekommen. Folgende Beschlüsse betreffen auch Sie als Ausbildungsbetrieb:
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Ab 27.04. werden alle Schülerinnen und Schüler mit anstehender Kammerprüfung im Schuljahr 2019/20 im Präsenzunterricht beschult. Dabei soll eine gezielte Prüfungsvorbereitung im Fokus stehen, ohne dabei die Sicherheit aller Beteiligten zu gefährden.
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Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler der betreffenden Abschlussklassen verpflichtet, den Unterricht zu besuchen. Schüler, die einer Risikogruppe (nähere Informationen haben die Schülerinnen und Schüler erhalten) angehören, können schriftlich eine Befreiung bei der Schulleitung beantragen.
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Im Rahmen des „Lernens zuhause“ ist es das Ziel jeder Lehrkraft, für alle anderen Schüler (also auch der 10. und 11. Klassen), das im jeweiligen Fach und in der Jahrgangsstufe vorgesehene Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten mit unterschiedlichsten Lernangeboten zu festigen und zu sichern.
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Die Auszubildenden sind ab 27.04.2020 entweder für den Präsenzunterricht oder dem „Lernen zuhause“ vom Betrieb nach §15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) freizustellen. Das bedeutet, dass die Schüler verpflichtet sind, die Online-Materialien zu bearbeiten.
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Betriebe, die „im Bereich der Daseinsvorsorge bei der Bewältigung der Herausforderungen der Covid-19-Pandemie […] besonders gefordert sind“, können einen formlosen Antrag auf Befreiung ihrer Auszubildenden vom „Lernen zuhause“ stellen. Dies gilt ausdrücklich nicht für die Abschlussschüler im Präsenzunterricht!
Unser Ziel ist es, diese Maßnahmen für alle Beteiligten so transparent und einvernehmlich wie möglich umzusetzen. Sie finden alle weiteren Informationen, insbesondere welche Klassen wann beschult werden, auf unserer Homepage. Sobald wir neue Informationen zur Schulorganisation erhalten, werden wir diese umgehend an Sie weitergeben.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie weiterhin um Ihre Unterstützung, insbesondere auch bei der Freistellung für das „Lernen zuhause“, damit ein nahtloser Anschluss bei Wiederaufnahme des regulären Unterrichts ermöglicht wird.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Mailen Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Beste Grüße und alles Gute für Sie!
Chr. Elgass, OStDin
Schulleiterin