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- Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2018
Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit, auch wenn die Prüfungsleistungen zu unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt. Eine Zwischenprüfung entfällt dadurch.