Durch diese Hausordnung sollen Schulbetrieb und Unterricht so geregelt werden, dass der in der Schulordnung für Berufsschulen in Bayern (BSO) gestellte Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt werden kann.

Dies ist nur dann möglich, wenn sich alle am Schulbetrieb Beteiligten um einen störungsfreien Ablauf bemühen. Wo eine größere Gruppe von Menschen zusammenlebt und arbeitet, muss es Verhaltensregeln geben, nach denen sich der Einzelne im Interesse des Gemeinschaftslebens richtet.

Trotz aller Gebote und Verbote wird der Schulbetrieb nur reibungslos ablaufen, wenn alle Beteiligten das nötige Maß an Toleranz, Verständnis und Selbstdisziplin aufbringen.

 

Die Hausordnung kann mit allen Regelungen und Vereinbarungen im Detail kann hier eingesehen werden.

 

Kontakt

Berufsschule II Rosenheim | Wittelsbacherstr. 16 A | 83022 Rosenheim | Tel.: 08031 2168-0 | Fax: 08031 2168-49 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!